Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Fondation Sana. Er setzt sich aus mindestens 15 und maximal 50 natürlichen Personen zusammen. Diese müssen in der Regel bei der Helsana versichert und dem Stiftungszweck verbunden sein. Die Zusammensetzung des Stiftungsrates berücksichtigt die schweizerischen Gross- und Sprachregionen. Mit Ausnahme von zwei Vertretern des Personals der Helsana dürfen die Mitglieder nicht operativ für die Helsana oder eine ihrer Tochtergesellschaften tätig sein.
Der Stiftungsrat ist zuständig für:
- Die Festlegung der Organisation der Stiftung
- Die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Stiftungsrats sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten
- Die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Stiftungsratsausschusses
- Die Wahl der Revisionsstelle
- Die Genehmigung des Jahresberichts sowie der Jahresrechnung
- Die Einflussnahme auf
die Geschäftstätigkeit der Helsana über die Stimmabgabe in der Generalversammlung