Hilfsfonds für Versicherte in Not

Der Hilfsfonds für Versicherte in Not wurde für Versicherte der Helsana-Gruppe eingerichtet, die dringend eine medizinische Leistung benötigen, für diese jedoch nicht oder nur mit unzumutbaren finanziellen Folgen aufkommen können. Der Hilfsfonds übernimmt Kosten für konkrete medizinische Leistungen. Diese können unterschiedlichster Art sein, zum Beispiel eine Zahnbehandlung, ein Kuraufenthalt, ein Hilfsmittel für behinderte Menschen oder die Unterstützung durch eine professionelle Pflegeperson. Ausgeschlossen sind Beiträge an Krankenkassenprämien oder Zahlungen für wiederkehrende Leistungen. Hierfür kann staatliche Unterstützung (z.B. Prämienverbilligung) in Anspruch genommen werden.

In der Regel leistet der Hilfsfonds für Versicherte in Not schnell und unbürokratisch Hilfe. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Beitragsgesuch gutgeheissen werden kann:

  • Sie sind bei der Helsana grundversichert.
  • Es besteht kein oder nur ein ungenügender Versicherungsschutz für die notwendige medizinische Leistung.
  • Der fehlende Versicherungsschutz ist nicht selbstverschuldet
  • Aus dem fehlenden Versicherungsschutz erwächst für Sie eine unzumutbare Situation.
  • Ihnen ist es aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht oder nur sehr schwer möglich, die ungedeckten Kosten zu tragen.
  • Anderweitige Möglichkeiten der Kostendeckung sind bereits ausgeschöpft (z.B. Leistungsansprüche bei der IV, der AHV oder bei privaten Versicherungen).

Gesuch stellen

Gesuche an den Hilfsfonds für Versicherte in Not müssen die Voraussetzungen des Fondsreglements erfüllen und sind schriftlich zu begründen. Das Fondsreglement und weitere Dokumente zur Einreichung des Gesuchs finden Sie im Bereich «Downloads & Dokumente». Das Gesuch können Sie uns per Post, per E-Mail oder via Online-Formular zusenden. Folgende Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:

  • Schriftliche Begründung
  • Versicherungsnachweis Helsana (Kopie der aktuellen Police KVG)
  • Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung (keine Steuererklärung) oder ein anderes amtliches Dokument, das die finanzielle Situation belegt
  • Unterzeichnete Vollmacht der Fondation Sana / Entbindung vom Arztgeheimnis
  • Beleg über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung von einem (Zahn-)Arzt
  • Aufstellung / Angabe der konkreten Kosten z.B. Offerte, Kostenvoranschlag etc.
  • Bei Zahngesuchen: Zahnappell (siehe unter «Downloads & Dokumente»: von Ihrem Zahnarzt auszufüllen) und elektronische Röntgenbilder (als Datenträger oder per Mail an  in**@fo************.ch )

sowie weiterer Unterlagen, welche die Erfüllung der Anforderungen an die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen belegen.

Haben Sie Fragen zur Einreichung des Beitragsgesuches? Die Geschäftsstelle der Fondation Sana hilft Ihnen unter der Telefonnummer 031 368 15 83 gerne weiter.

Gesuch online einreichen

Onlineformular

Gesuch per Post einreichen

Fondation Sana
Postfach 1009
3000 Bern 6

Gesuch per E-Mail einreichen

info@fondation-sana.ch

Downloads & Dokumente

Datei Aktion
Vollmacht Hilfsfonds PDF Download
Reglement Hilfsfonds PDF Download
Flyer Hilfsfonds PDF Download
Zahnappellformular PDF Download

Mitglieder der Fondskommission

Alexandra Naef Präsidentin
Lucie Schmied Mitglied
Federica Grandini Mitglied