Der Hilfsfonds für Versicherte in Not wurde für Versicherte der Helsana-Gruppe eingerichtet, die dringend eine medizinische Leistung benötigen, für diese jedoch nicht oder nur mit unzumutbaren finanziellen Folgen aufkommen können. Der Hilfsfonds übernimmt Kosten für konkrete medizinische Leistungen. Diese können unterschiedlichster Art sein, zum Beispiel eine Zahnbehandlung, ein Kuraufenthalt, ein Hilfsmittel für behinderte Menschen oder die Unterstützung durch eine professionelle Pflegeperson. Ausgeschlossen sind Beiträge an Krankenkassenprämien oder Zahlungen für wiederkehrende Leistungen. Hierfür kann staatliche Unterstützung (z.B. Prämienverbilligung) in Anspruch genommen werden.
In der Regel leistet der Hilfsfonds für Versicherte in Not schnell und unbürokratisch Hilfe. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Beitragsgesuch gutgeheissen werden kann:
- Sie sind bei der Helsana grundversichert.
- Es besteht kein oder nur ein ungenügender Versicherungsschutz für die notwendige medizinische Leistung.
- Der fehlende Versicherungsschutz ist nicht selbstverschuldet
- Aus dem fehlenden Versicherungsschutz erwächst für Sie eine unzumutbare Situation.
- Ihnen ist es aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht oder nur sehr schwer möglich, die ungedeckten Kosten zu tragen.
- Anderweitige Möglichkeiten der Kostendeckung sind bereits ausgeschöpft (z.B. Leistungsansprüche bei der IV, der AHV oder bei privaten Versicherungen).
Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall die Mindestanforderungen erfüllt? Die Geschäftsstelle der Fondation Sana hilft Ihnen unter der Telefonnummer 031 368 15 83 gerne weiter.